Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Golf Direkt, Marketing- und Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
I. Allgemeine Bestimmungen
§1 Die Golf Direkt, Marketing- und Betriebsgesellschaft mbH (im folgenden Schriftstück kurz „Golf Direkt“ genannt) tritt als Vermittler von Golfmitgliedschaften, Golfkursen, Greenfees und anderen Golfprodukten auf.
§2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Golf Direkt gelten als Grundlage für alle Geschäfte, die unter Beteiligung von Golf Direkt abgewickelt werde, wobei die jeweils neueste Version der AGB die vorherigen Versionen ersetzt.
§3 Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn, im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
§4 Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
§5 Das von Golf Direkt zur Verfügung gestellte Internetservice (dabei handelt es sich um die Webseiten von golf-direkt.com) dienen somit der Vertragsanbahnung und stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten. Drittanbieter können ihre Produkte und Dienstleistungen auf den Webseiten von Golf Direkt einer breiten Öffentlichkeit anbieten.
§6 Durch Anklicken des Buttons “Kaufen” geben Sie eine verbindliches Kaufangebot ab. Dieses Kaufangebot wird automatisch mit der ersten Bestätigungsmail (“Auftragsbestätigung”) angenommen.
§7 Golf Direkt gewährt es somit Drittanbietern, ihre Produkte und Dienstleistungen auf der Webseite von golf-direkt.com zu präsentieren und zu verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass Golf Direkt als Anbieter dieser Webseiten die notwendigen Transaktionen durchführt, jedoch nicht als Verkäufer oder Käufer der Produkte, beziehungsweise als Auftraggeber oder Auftragnehmer der beworbenen Dienstleistungen, auftritt. Der Kaufvertrag beziehungsweise der Dienstleistungsvertrag kommt in der Folge zwischen Käufer und Verkäufer beziehungsweise Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Golf Direkt wird nicht Vertragspartner. In der Folge können alle vertraglichen Ansprüche insbesondere der Schlechterfüllung, der Gewährleistung, usw. nicht gegenüber Golf Direkt geltend gemacht werden.
§8 Beachten Sie diesbezüglich, dass in den Geschäften mit den Drittanbietern, deren allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise deren Vereinsstatuten dem Vertrag zugrunde liegen können. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit diese Informationen auf der Webpage des Drittanbieters einzusehen, ansonsten sind Ihnen diese in anderer Form zugänglich zu machen.
§9 Die auf den Webseiten von Golf Direkt ersichtlichen Informationen werden von den Drittanbietern zur Verfügung gestellt. Eine Haftung für den Inhalt, vor allem der Richtigkeit des Angebots, haftet, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit, ausschließlich der Drittanbieter. Golf Direkt trifft keine Verpflichtung die gegeben Informationen zu kontrollieren und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
§10 Die Leistung des Entgelts, aus dem entsprechenden Vertragsverhältnis, hat ausschließlich an Golf Direkt und im Voraus zu erfolgen. Die Abrechnung zwischen den Drittanbieter und Golf Direkt erfolgt aufgrund individuell getroffener Vereinbarung.
§11 Vertrags, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
1.1 Belehrung über das Rücktrittsrecht
Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß §§ 5e ff Konsumentenschutzgesetz (KSchG):
Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist:
§12 Der Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG), somit eine Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.
Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax) zu richten an:
Golf Direkt Marketing und Betriebsgesellschaft mbH
Hatschekstraße 1, 4020 Linz, Österreich
Fax: +43 (0) 732 600 800-80
E-Mail: office@golf-direkt.com
§13 Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird, über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, über Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, über Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften oder über Freizeit-Dienstleistungen.
Rücktrittsfolgen und Kostentragung:
§14 Macht der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind die bereits empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzustellen. Der Unternehmer hat die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen, wobei die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist. Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu bezahlen.
1.2 Wertsicherungsklausel
§15 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index.
§16 Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2% bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
§17 Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
1.3 Zahlungsbedingungen
§18 Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.
§19 Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
§20 Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.
1.4 Verzugszinsen
§21 Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
1.5 Transport – Gefahrtragung
§22 Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
1.6 Eigentumsvorbehalt
§23 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
§24 Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.
§25 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
1.7 Erfüllungsort
§26 Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz von Golf Direkt, 4020 Linz, Hatschekstraße 1.
1.8 Annahmeverzug
§27 Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 5 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
1.9 Gewährleistung
§28 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
§29 Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
§30 Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
§31 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§32 Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre ab Lieferung/Leistung.
1.10 Regressanspruch gem. § 933b ABGB
§33 Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
1.11 Schadenersatz
§34 Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
1.12 Produkthaftung
§35 Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
1.13 Aufrechnung
§36 Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
1.14 Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
§37 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
1.15 Formvorschriften
§38 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
§39 An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
II. Spezielle Bestimmungen
2.1 Golfmitgliedschaften
§40 Der jeweilige Verein („Golfclub“) hat mit Golf Direkt eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Eine Nutzung der betreffenden Anlage darf stets nur nach Maßgabe des Inhaltes der besagten Vereinbarungen erfolgen. Die entsprechende Spiel- und Benutzungsordnung ist beim Verein einzusehen bzw. bei diesem einzuholen.
§41 Die Mitgliedschaft setzt einen ordnungsgemäß ausgefüllten Mitgliedsantrag, die Genehmigung der Aufnahme durch den Vorstand und die vollständige Bezahlung des Mitgliedbeitrages voraus. Auf die Genehmigung durch den Vorstand hat Golf Direkt keinen Einfluss. Die Ablehnung von Aufnahmeanträgen bedarf keiner Begründung. Insofern sind unsere Angebote freibleibend.
§42 Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied je nach gewählter Mitgliedschaft im jeweiligen Verein, zur Benutzung der Anlagen des Vereins, gemäß dessen Spielrechteordnung. Diese kann jedoch auch kein Nutzungsrechtsrecht vorsehen.
§43 Das Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen richtet sich nach den jeweiligen Vereinsstatuten.
§44 Die Spielberechtigung des Mitglieds setzt die vollständige Bezahlung der Jahresbeiträge, welche sich aus verschiedenen Teilbeträgen gemäß der Spielrechteordnung zusammensetzen, voraus. Die Höhe dieser Teilbeträge wird durch den jeweiligen Vorstand festgesetzt. Der Verein behält sich Preisänderungen für Mitgliedschaften ausdrücklich vor. Soweit eine Erhöhung der Jahresbeiträge erfolgt, welcher über eine bloße Anpassung im Sinne einer Wertsicherung (VPI 2010) hinausgeht, ist das Mitglied zur Kündigung innerhalb eines Monats ab Zugang der Bekanntgabe oder Vorschreibung berechtigt.
§45 Das Mitglied ist verpflichtet den Jahresbeitrag binnen 14 Tagen nach Vorschreibung im Voraus zu bezahlen. Werden vorgeschriebene Beträge nicht nach Fälligkeit beglichen, ist das Mitglied zur Zahlung von 6 % Verzugszinsen sowie der Mahnspesen in Höhe von € 12,00 je Mahnstufe verpflichtet.
§46 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass infolge einer eventuellen Vereinbarung zwischen dem Verein und Golf Direkt, diese zur Einhebung und allenfalls zur Eintreibung der aushaftenden Beiträge beauftragt und berechtigt ist, sodass mit schuldbefreiender Wirkung Beiträge nur an Golf Direkt geleistet werden können. Golf Direkt behält sich jedoch vor dieses Recht an einen Dritten abzutreten. Sofern keine besondere Vereinbarung zwischen dem Golfclub und dem Mitglied hinsichtlich eines einstweiligen Ruhen der Mitgliedschaft getroffen wurde, geht die Mitgliedschaft durch Nichtzahlung der Mitgliedsgebühr (inkl. aller Verbandsabgaben) automatisch verloren. Die Verpflichtung zu Zahlung aller fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt davon unberührt.
§47 Die Mitgliedschaft ist nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar. Endet die Mitgliedschaft durch Tod, Austritt oder aus welchen Gründen auch immer, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits bezahlter Beiträge.
§48 Wurde für einen Minderjährigen eine Mitgliedschaft erworben, so endet diese bei Überschreiten der Altersgrenze von 21 Jahren automatisch. Eine derartige Mitgliedschaft kann bei Erreichen der Volljährigkeit auch vom Mitglied selbst gekündigt werden, jedoch besteht bei Nichtkündigung jedenfalls die Verpflichtung zur Bezahlung der Beiträge bis zur oben genannten Altersgrenze ausschließlich für die Person, die die Mitgliedschaft für das Mitglied erworben hat.
§49 Jede Mitgliedschaft kann zum Jahresende unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr, von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, sofern keine anders lautende schriftlich nachzuweisende diesbezügliche Vereinbarung besteht. Die Kündigung hat schriftlich an Golf Direkt zu folgen, welche die Administration in organisatorischer und finanzieller Hinsicht bezüglich der von ihr vermittelten Mitgliedschaften durchführt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Ist die Kündigung seitens des Mitgliedes nicht fristgerecht vorgenommen worden, so sind die Beiträge für das Folgejahr zu entrichten. Die nicht fristgerechte Kündigung gilt automatisch als fristgerechte Kündigung für das darauf folgende Jahr.
§50 Die Nutzung der Golfanlage erfolgt von allen Spielberechtigten immer auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer individuellen Haftpflichtversicherung wird dringen empfohlen. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Haftung des Vereins für Sach- und Personenschäden, die ein Spielberechtigter bei Benutzung der Golfanlagen erleidet oder selbst verursacht, sowie eine Haftung für Verlust und Diebstahl von Eigentum eines Spielberechtigten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§51 Die Bestimmungen in den Statuten des jeweiligen Vereins gelten für die durch Golf Direkt vermittelten Mitglieder nur insoweit, als diese Bedingungen keine gegenteiligen bzw. damit unvereinbaren Regelungen enthalten. Die Vereine behalten sich Änderungen dieser Bedingungen vor, wobei allfällige Änderungen für das Mitglied nur dann Geltung erlangen, wenn sie dem Mitglied zur Kenntnis gebracht wurden.
§52 Angebote von Golf Direkt sind freibleibend. Druckfehler, Irrtümer und jederzeitige Änderungen sind vorbehalten.
2.2 Golfkurse
§53 Die jeweilige Golfschule bzw. Golfpro („Golfschule“) hat mit Golf Direkt eine Vermittlungsvereinbarung abgeschlossen. Der Umfang des betreffenden Golfkurses richtet sich stets nach Maßgabe des Inhaltes der besagten Vereinbarung.
§54 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Golf Direkt über den Golfkurs kommt erst mit der Bestätigung an den Kunden durch die Golfschule bzw. Golfpro zustande. Das Rücktrittsrecht beginnt erst mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.
§55 Tritt der Kursteilnehmer vom Vertrag zurück, so fallen etweilige Stornierungskosten der jeweiligen Golfschule bzw. Golfpro an.
§56 Die Teilnahme an den Golfkursen ist auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Haftung von Golf Direkt für Sach- und Personenschäden, die ein Kursteilnehmer während des Kurses auf Golfanlagen erleidet oder selbst verursacht, sowie eine Haftung für Verlust und Diebstahl von Eigentum eines Kursteilnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
III. Schlussbestimmungen
3.1 Gerichtstand
§57 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes sowie oder IPR- Verweisungsnormen.
§58 Ausschließlicher örtlicher Gerichtstand ist das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz, Österreich.
3.2 Unternehmensdaten
Golf Direkt, Marketing- und Betriebsgesellschaft mbH
Hatschekstraße 1
4020 Linz, Austria
phone: +43 (0) 732 600 800
fax: +43 (0) 732 600 800-80
e-mail: office@golf-direkt.com
web: www.golf-direkt.com
Firmenbuchnummer: 208504z
UID-Nr.: ATU51902008
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich/Oberösterreich